Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihre Betreuung bzw. Behandlung im MZEB, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Wenn Sie privat oder Beihilfe versichert sind, setzen Sie sich bitte im Vorfeld der geplanten Betreuung bzw. Behandlung mit uns in Verbindung (Kontakt). Sobald die Genehmigung für die Kostenübernahme vorliegt, können wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen unser Zentrum näherbringen und die wichtigsten Fragen zu Behandlung und Formalitäten beantworten.
Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ist eine Spezialambulanz sowohl für externe Patienten als auch für Teilnehmer der Stiftung ICP – Integrationszentrum für Cerebralparesen München. Es bietet Menschen mit Mehrfachbehinderung aller Schweregrade im Sinne des § 119c SGB V in Verbindung mit § 43 SGB V eine individuell auf den Patienten abgestimmte spezialmedizinische Versorgung.
Die Kosten für die Behandlung werden von allen Krankenkassen vollständig übernommen.
Unsere Mitarbeiter Informieren Sie gern über die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das MZEB und den genauen Ablauf der Aufnahme. Wir helfen Ihnen auch gerne bei Formalitäten, die Ihre Krankenkasse, Überweisungen und einen nötigen Transport betreffen.
Bitte planen Sie für die Erstaufnahme ins MZEB etwa 1-2 Stunden ein. Das Ärzte- und Therapeutenteam wird individuell für Ihre Bedürfnisse und Ihre Behandlung zusammengestellt. Ihre erste Behandlung umfasst folgende Bereiche:
Bei Folgeterminen können je nach Bedarf weitere fachärztliche und fachtherapeutische Disziplinen hinzugezogen werden.
Das MZEB kann Ihnen einen Transportschein für einen Behindertentransportwagen oder einen Krankentransport ausstellen. Kennen Sie kein entsprechendes Unternehmen, kann das MZEB verschiedene Empfehlungen geben. Über die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Möglichkeiten eines solchen Transports können Sie sich hier informieren.
Kann eine Aufnahme ins MZEB mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 stattfinden?
Ja, ab sofort, ist eine Aufnahme sogar bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 möglich.
Wer kann eine Überweisung in das MZEB ausstellen?
Eine Überweisung ins MZEB kann jeder Haus- oder Facharzt ausstellen. Eine Vorlage finden Sie hier.
Ersetzt das MZEB meinen Hausarzt?
Nein, das MZEB ersetzt keinen Hausarzt. Es handelt sich bei dem MZEB um eine spezialmedizinisch begleitende Einrichtung zusätzlich zu ihrer Hausarztversorgung, die diesen allerdings in bestimmten Fragen und Aufgabenbereichen unterstützen kann und soll.
Welche Art von Versorgung übernimmt das MZEB?
Das MZEB ist eine Spezialpraxis mit fester Terminvereinbarung. Bei akuten Beschwerden ist weiterhin das hausärztliche System zuständig.
Können im MZEB EEG’s durchgeführt werden?
Nein, im MZEB können keine EEG’s durchgeführt werden. Aber wir können sie an die entsprechenden Stellen überweisen und sie bei der Terminvereinbarung unterstützen. Im Anschluss an den Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder einer Klinik, legen wir den Behandlungsplan gemeinsam mit diesem und Ihnen als Patient fest.
Besitzt das MZEB ein Röntgengerät oder MRT/CT?
Nein, das MZEB besitzt diese Geräte selbst nicht. Aber wir können sie an die entsprechenden Stellen überweisen und sie bei der Terminvereinbarung unterstützen.
Unterstützt das MZEB bei Gutachten für die Krankenkassen?
Ja, das MZEB unterstützt Sie gern beim Erstellen von Gutachten für die Krankenkassen.